Zu Werbezwecken

Illegale Drohnenflüge der Stadt Graz aufgeflogen

Steiermark
05.09.2018 10:12

Wenn sich die Stadt Graz, die beispielsweise fleißig Strafzettel fürs Falschparken verteilt, selbst nicht an die Gesetze hält und der Rechtsbruch dann auch noch groß in der stadteigenen Zeitung veröffentlicht wird, sorgt das natürlich für Kritik. Es geht um Drohnenflüge zu Werbezwecken - die illegal waren.

Die Stadt Graz hat zwei junge Männer engagiert - sie nennen sich „Lopes Twins“ -, damit sie auf ihren Social-Media-Kanälen für die Murmetropole Werbung machen. 200 Euro haben sie dafür bekommen. In Anbetracht der 200.000 Follower, die die beiden zusammen auf Instagram haben, ein vertretbarer Preis.

Sie haben mit einer Drohne Luftaufnahmen gemacht: vom Uhrturm, von der Murinsel und vom Rathaus. Die BIG, die Zeitung der Stadt Graz, hat in ihrer letzten Ausgabe einen großen Artikel über die Aktion gebracht.

Zwar fällt die Drohne, die der Stadt Graz gehört, in die Kategorie „Spielzeug“, weswegen keine Bewilligungen nötig sind. Regeln gibt es aber trotzdem, strenge sogar.

Laut Austro Control darf man mit so einer Drohne maximal 30 Meter hoch fliegen - aber nur, wenn sie nicht mehr als 250 Gramm wiegt. Ist sie schwerer, verringert sich die erlaubte Flughöhe. Die Drohne, die verwendet wurde, ist 430 Gramm schwer. Und geflogen ist man 50 Meter hoch, wie die Stadt Graz selbst sagt.

Der verantwortliche Mitarbeiter der Stadt Graz ist zerknirscht. Er beteuert, telefonisch eine falsche Auskunft erhalten zu haben: „In Zukunft werden wir schriftlich um alle Auflagen ansuchen und diese auch selbstverständlich erfüllen.“

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