Die kleine Hühnerzucht ist das Hobby eines Brambergers. Er baute für seine gefiederten Lieblinge einen eigenen Stall – drei Meter breit, fünf Meter lang und rund 2,4 Meter hoch. Genug Auslauf für zehn Seidenhühner, zehn Küken und sieben Laufenten. Und weil bei einer Befragung der Nachbarn keine Bedenken laut wurden, gestattete die Gemeinde den Stall "bis auf Widerruf".
Anrainer beschwerte sich
"Ein Formalfehler im Amt", sagt Bürgermeister Walter Freiberger und schüttelt den Kopf – denn der Stall hält seit der Errichtung 2008 die Behörden auf Trab. Der Grund dafür: Ein Anrainer beschwerte sich nachträglich doch wegen der Hühner – und schaltete Volksanwältin Brinek ein.
Im Gesetz nicht vorgesehen
Nach genauer Prüfung des Hühnerstalles war klar: Die Baubewilligung "auf Widerruf" war nicht legal – das ist im Gesetz so nicht vorgesehen. Außerdem sind Hühnerställe im "erweiterten Wohngebiet" mit der Widmung nicht vereinbar – ein anderer Nachbar durfte auch keine Schafe und Ziegen auf seinem Grund halten, urteilte die Volksanwältin.
Stall steht noch immer
Der Stall steht übrigens immer noch, bestätigt Freiberger. Der zog die illegale Bewilligung "bis auf Widerruf" zurück und leitete ein ganz normales Bauverfahren ein. Da läuft garantiert alles gesetzmäßig ab. Freiberger: "Das ist ein Nachbar-Streit, in den wir als Gemeinde ungewollt hineingezogen wurden…"
von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung









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