Unterlassene Hilfe?

Ehefrau verhungert - Mordprozess gegen 74-Jährigen

Wien
23.11.2009 13:24
Ohne Urteil ist am Montag im Straflandesgericht ein Prozess gegen einen 74-jährigen Wiener zu Ende gegangen, der nach Ansicht des Staatsanwalts seine abgemagerte und schwer gehbehinderte Ehefrau verhungern ließ. Am Ende des Beweisverfahrens erklärte sich der Schöffensenat (Vorsitz: Minou Aigner) für nicht zuständig, im kommenden Jahr wird wegen Mordes durch Unterlassung vor Geschworenen verhandelt.

Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte mit bedingtem Vorsatz den Tod der 69-Jährigen in Kauf nahm, als er sie im vergangenen März für längere Zeit in der Wohnung zurückließ, um sich auf eine Geschäftsreise in die Schweiz und zum Skifahren nach Tirol zu begeben, begründete die Richterin die Unzuständigkeit. Diese Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Verteidiger Gerald Ganzger gab dazu keine Erklärung ab.

Angeklagter hat Situation "falsch eingeschätzt"
"Ich habe die Situation falsch eingeschätzt, keine Frage. Ich habe über das lange nachgedacht. Ob ich im Sinne des Gesetzes schuldig bin, weiß ich nicht. Ich fühle mich moralisch verantwortlich, dass ich nicht intensiver versucht habe, meine Frau zu einem Arzt zu bringen. Ich hätte das gegen ihren Widerstand machen müssen", kommentierte der 74-Jährige den Vorwurf, sich nicht entsprechend um seine Frau gekümmert zu haben. Diese brachte bei einer Körpergröße von 1,55 Meter zuletzt 35 Kilogramm auf die Waage. An einem Bein hatte sie ein großflächiges Ekzem, so dass sie sich nur mehr durch die Wohnung schleppen konnte.

Fuß offenbar regelrecht abgefault
Der Angeklagte betonte, seine Frau habe "nie mehr als 50 Kilo haben wollen". Sie habe "immer nur kleine Essensportionen zu sich genommen". Stets habe sie ihm versichert, sich nicht krank zu fühlen. Dass ihr "der Fuß regelrecht abgefault ist", wie ihm die Richterin vorhielt, habe er "nicht bemerkt". Bevor er Mitte März abreiste, habe er ihr Fleisch, Gemüse und einen Gugelhupf gekauft. Alles sei so gewesen wie immer, erklärte der 74-Jährige.

Sie habe ihn sogar noch gebeten, das Bügelbrett aufzustellen, "weil sie noch etwas bügeln wollte. Wir haben uns ganz normal verabschiedet. Sie hat ganz normal und vernünftig mit mir gesprochen". Als er vom Skifahren heimkehrte, lag seine Frau leblos in der Küche. Sie war seit mehreren Tagen tot. Auf die Frage, wie nahe sie sich gestanden wären, erwiderte der Mann: "Es war ein Verhältnis, das 47 Jahre Ehe ausgehalten hat."

Gutachter: Tod wäre zu verhindern gewesen
Todesurache war laut Gerichtsmediziner Johann Missliwetz ein akutes Kreislaufversagen, "das selbst für einen medizinischen Laien nicht unvorhergesehen gewesen sein kann". Der Sachverständige sprach von einer "lebensbedrohlichen Abmagerung" und einer "fortgeschrittenen Bewegungsunfähigkeit". Sein Fazit: "Hätte man die Frau Tage oder Wochen vorher in ein Krankenhaus verschafft, wäre der Tod abzuwenden gewesen."

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