Im ersten Rechtsgang im März wurde der Lehrling wegen Mordversuchs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Da der Fragenkatalog an die Geschworenen mangelhaft war, hob der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch auf.
Nun wurde das neu zusammengestellte Jugendschwurgericht befragt, ob der Angeklagte in "putativer" Notwehr gehandelt habe. Ob er also irrtümlich meinte, er befinde sich in einer Notwehrsituation, wie der Verteidiger des 19-Jährigen, Peter Weidisch, annahm. Die Laienrichter bejahten die Frage zwar, befanden den Angeklagten aber der Körperverletzung für schuldig.
Urteil nicht rechtskräftig
Weder der Verteidiger noch Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger gaben nach der Urteilsverkündung durch die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski eine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Lehrling, der sofort aus der U-Haft entlassen wurde, erhält eine Bewährungshilfe. Zudem ordnete das Gericht ein absolutes Alkoholverbot und eine Psychotherapie an.
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