Ein Jahr bedingt

Bei Schlägerei elf Mal auf 25-jähriges Opfer eingestochen

Salzburg
12.11.2009 18:28
Im wieder aufgerollten Prozess gegen einen 19-jährigen Lehrling hat ein Salzburger Geschworenengericht am Donnerstag ein Urteil gefällt. Der Pinzgauer soll im Juni 2008 bei einer Schlägerei vor einer Diskothek in Mittersill seinen 25-jährigen Kontrahenten mit elf Messerstichen schwer verletzt haben. Der Angeklagte erhielt wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingt. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet.

Im ersten Rechtsgang im März wurde der Lehrling wegen Mordversuchs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Da der Fragenkatalog an die Geschworenen mangelhaft war, hob der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch auf.

Nun wurde das neu zusammengestellte Jugendschwurgericht befragt, ob der Angeklagte in "putativer" Notwehr gehandelt habe. Ob er also irrtümlich meinte, er befinde sich in einer Notwehrsituation, wie der Verteidiger des 19-Jährigen, Peter Weidisch, annahm. Die Laienrichter bejahten die Frage zwar, befanden den Angeklagten aber der Körperverletzung für schuldig.

Urteil nicht rechtskräftig
Weder der Verteidiger noch Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger gaben nach der Urteilsverkündung durch die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski eine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Lehrling, der sofort aus der U-Haft entlassen wurde, erhält eine Bewährungshilfe. Zudem ordnete das Gericht ein absolutes Alkoholverbot und eine Psychotherapie an.

Opfer musste Milz entfernt werden
Zur Tat: Das spätere Opfer soll den Lehrling und zwei seiner Freunde in der Nacht auf den 15. Juni 2008 gegen 4 Uhr unter starkem Alkoholeinfluss beschimpft haben. Nach der Version des Angeklagten und seines Verteidigers riss der 105 Kilogramm schwere, 25-jährige Mann den viel kleineren Lehrling zu Boden und stürzte sich auf den am Rücken liegenden Burschen. Der Lehrling habe Angst um sein eigenes Leben gehabt, so der Anwalt, deshalb habe er in Panik zugestochen. Dem Opfer musste die Milz entfernt werden.
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