Die Werbung für das Bordell in Parsch prangte schon drei Wochen auf dem Taxi – erst dann meinte der 42-jährige Lenker aus dem Niger: "Ich kann mit diesem Auto als gläubiger Moslem nicht mehr fahren. Diese freizügige Werbung ist mit meinem Glauben nicht vereinbar!"
Auf die Minute erklärte er den "berechtigten Austritt" – und reichte sogar Klage ein. Vom Taxiunternehmer forderte der Afrikaner nicht nur den restlichen Lohn für einige Tage, sondern auch anteilige Zahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Rund 1.900 Euro insgesamt.
In der Klage des tief gläubigen Moslems war von der Bordellwerbung nicht mehr die Rede – dafür drehte sich diese Woche am Arbeitsgericht alles um die Frage, ob nackte Frauen an der Autotür einem Moslem zumutbar sind. Am Ende gab es einen Vergleich, der Afrikaner bekam 950 Euro zugestanden.
von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung
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