Am Gehirn operiert

Zwölfjähriger durch “Baby-Rakete” schwer verletzt

Österreich
07.11.2009 14:09
"Baby-Rakete" klingt eigentlich ganz harmlos - doch durch so einen Feuerwerkskörper ist der zwölfjährige Karl-Heinz aus dem steirischen Gratwein so schwer verletzt worden, dass er fast eine Woche lang im Krankenhaus auf der Intensivstation lag. Ein Teil der Rakete war in seinen Schädel eingedrungen...

Halloween wurde für den Buben zum echten Horror. Als er und vier Freunde vor einer Woche am Abend in Gratwein unterwegs waren, gingen sie auch zum Skater-Platz, um dort ein paar "Baby-Raketen" abzufeuern. Dabei passierte der Unfall: "Als einer meiner Freunde eine Rakete abgeschossen hat, bin ich etwa fünf Meter entfernt gestanden. Zuerst habe ich nichts gespürt", erzählte Karl-Heinz der "Krone".

"Die Rakete ist ihm ins Gehirn eingedrungen, meinem Sohn musste bei der Operation im Krankenhaus die Schädeldecke geöffnet werden. Dabei ist es noch ein großes Glück, dass er keine bleibenden Gehirnschäden hat. Außerdem hätte er auch sein Augenlicht verlieren können", so Mutter Renate Z.

Ärger über Gesetzgebung
Dem Burschen geht es mittlerweile wieder besser, er wurde in der Grazer Kinder-Chirurgie am Donnerstag von der Intensiv- auf die Normalstation verlegt. Darüber freut sich seine Mutter natürlich, aber sie ist auch sehr empört, dass diese "Baby-Raketen" als "jugendfrei" angeboten werden: "Jedes Kind kann sie bei uns problemlos kaufen, in Deutschland ist das nicht erlaubt. Das ist unverantwortlich, denn man sieht an meinem Sohn, was passieren kann."

Auch Pyrotechnik-Experten warnen vor den "Baby-Raketen", die in der österreichischen Feuerwerksklasse I als "Feuerwerksscherzartikel und Feuerwerksspielwaren" bezeichnet werden.

Daten & Fakten
Das österreichische Pyrotechnikgesetz teilt pyrotechnische Gegenstände in vier Klassen:

  • Klasse I: Gewicht bis 3 Gramm. Wegen der geringen Satzmenge (Anfeuerungs-, Treib- und Effektsatz) unterliegen diese Artikel keiner Beschränkung.
  • Klasse II: 3 bis 50 Gramm, Mindestalter für die Ausgabe und Handhabung: 18 Jahre.
  • Klasse III: 50 bis 250 Gramm, nur mit besonderer Bewilligung.
  • Die ist auch bei der Klasse IV (mehr als 250 Gramm) nötig.

von Peter Riedler ("Steirerkrone") und steirerkrone.at

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