Justiz-Revanche

Staatsanwälte schießen scharf gegen Abgeordnete

Österreich
06.11.2009 15:23
Jetzt schlagen die Staatsanwälte zurück: Nach den Vorwürfen der Oppositionsparteien warfen Standesvertreter den Abgeordneten am Freitag "Mandatsmissbrauch" im laufenden U-Ausschuss vor. Außerdem würden sie einen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Justiz in Kauf nehmen. Im Fokus der Kritik: der Grünen-Abgeordnete Peter Pilz.

Der Vorsitzende der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, Wolfgang Swoboda, sagte bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien, einzelne Abgeordnete hätten den Untersuchungsausschuss missbraucht, um "weit abseits des Gegenstands der Untersuchung" die geladenen Staatsanwälte zu gegen sie selbst laufenden Strafverfahren zu befragen. Konkrete Fälle nannte Swoboda nicht, zumal die Staatsanwälte zu laufenden Verfahren grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt werden. Man wolle als Standesvertretung nicht "Öl ins Feuer gießen".

"Zustände wie in Tadschikistan"
Scharfe Kritik am Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz kam vom Vorsitzenden der Sektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Klaus Schröder. Pilz hatte nach der angeblich "vergessenen" Anzeige gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser behauptet, die Staatsanwaltschaft würde Regierungspolitiker gezielt schonen, und von "Regierungsjustiz" gesprochen. Schröder verwies darauf, dass die Justiz in der Vergangenheit "vom Bundeskanzler abwärts" sehr wohl auch Regierungsmitglieder verurteilt habe. Er warf den Abgeordneten "parteipolitische Polemik auf niedrigstem Niveau" vor und kritisierte "Zustände wie im hintersten Tadschikistan".

Als einen Grund für das steigende Misstrauen der Bevölkerung gegen die Justiz haben die Staatsanwälte das Weisungsrecht des Justizministeriums ausgemacht. "Sobald ein Politiker dabei ist, hat man kein Vertrauen mehr", verwies Schröder auf Umfragen, in denen Politiker regelmäßig die letzten Plätze im Vertrauensranking der Bevölkerung besetzen.

Weisungsrecht von Experten ohne Politik-Hintergrund?
Swoboda betonte zwar, dass dieses Misstrauen sachlich nicht gerechtfertigt sei. Um Spekulationen künftig aber auszuschließen, will er das Weisungsrecht einem Experten ohne politischen Hintergrund übertragen. Auf ein konkretes Modell wollte sich Swoboda allerdings nicht festlegen. Hier sehen die Staatsanwälte nun den Gesetzgeber - also das Parlament - gefordert.

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