Die Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner hatten den vier Gutachtern vorgeworfen, wichtige Tatsachen nicht berücksichtigt oder falsch dargestellt zu haben.
"Es konnte kein Nachweis erbracht werden, dass die Gutachten vorsätzlich falsch erstellt wurden", sagte der Pressesprecher der Oberstaatsanwaltschaft Linz, Friedrich Hintersteininger, am Mittwochnachmittag. Auch die Frage nach einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens stellt sich derzeit nicht", sagte Hintersteininger.
Beweismitel plötzlich verschwunden
Ausführlich hatten sich Keim und Schrettenbrunner in ihrer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg mit dem Heizstrahler auseinandergesetzt, der als Verursacher der Brandkatastrophe vom 11. November 2000 gilt. Bei dem Feuer im Tunnel der Standseilbahn zum Kitzsteinhorn bei Kaprun kamen 155 Menschen ums Leben. Der Heizlüfter habe laut Gebrauchsanweisung überhaupt nicht in Fahrzeuge eingebaut werden dürfen.
Andere Beweismittel und Ölspuren seien während des Ermittlungsverfahrens verschwunden, lauteten die Vorwürfe. Auch hätten die Sachverständigen den Gerichten in "aus technischer Sicht vollkommen falsche Darstellungen über Konstruktion, Produktion und Material der Heizlüftergehäuse vorgelegt".
Bei den Ermittlungen der deutschen Staatsanwaltschaft gegen den Heizungs-Hersteller "Fakir", für die Keim als Gutachter tätig war, ist die Bewertung der Beweisergebnisse etwas anders gewesen als die der österreichischen Kollegen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das Ermittlungsverfahren gegen den Heizlüfterhersteller im September 2007 dann mangels Tatverdachts eingestellt.








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