Vater vor Gericht

Stiefsohn sollte Erbrochenes mit Strohhalm essen

Österreich
03.11.2009 07:34
"Kann sein, dass ich etwas zu streng war", sagt der 43-jährige Kärntner aus dem Gailtal ganz ernsthaft. "Zu streng? Sie haben das Kind schwer misshandelt!", gibt der Richter zurück. Und auch der Gutachter sagt, dass ihm solche Verletzungen selten untergekommen sind. Der Vater habe dem Stiefsohn sogar die Zähne ausgeschlagen und ihm gedroht, Erbrochenes mit dem Strohhalm aufessen zu müssen, so der Vorwurf.

"Wenn er heimgekommen ist, hat er sechs Bier getrunken. Und wenn die Mama nicht da war, hat er zugeschlagen." Das sagt ein Kind über seinen Stiefvater. Vom fünften bis zum neunten Lebensjahr soll der Arbeitslose den Buben immer wieder drangsaliert haben. Nicht nur körperlich, auch seelisch.

"Sie haben ihn gezwungen, solange zu essen, bis er erbricht. Und ihm gedroht, das Erbrochene mit dem Strohhalm aufessen zu müssen, wenn er es wieder macht", hält der Richter die unglaublichen Vorwürfe gegen den Gailtaler fest. Dieser senkt den Kopf; murmelt aber nur, dass der Bub wohl etwas übertreibe.

Aufgeflogen ist die Affäre erst, als der Kleine mit zwei Zähnen in der Hand zum Unterricht kam. "Wir haben ihn beobachtet, weil wir wussten, dass die Familie eine Familienintensivbetreuung durch das Jugendamt hatte", erzählt der Volksschuldirektor.

Die Sozialarbeiter bemerkten von den Übergriffen nichts. Die Mutter, die noch drei gemeinsame Kinder mit dem Beschuldigten hat, lässt sich nun scheiden. Für das Opfer ist das Drama noch nicht vorbei: Ärzte befürchten schwere Störungen.

Prozess vertagt, weil Pflichtverteidiger betrunken war
Der Prozess wurde am Montag dann vertagt, weil sich während der Verhandlung herausstellte, dass der Pflichtverteidiger des angeklagten Vaters zu betrunken für den Prozess war. Der Mann beeinspruchte nicht einmal, als der Staatsanwalt eine Ausweitung der Anklage beantragte. Als ihn der Richter zur Rede stellen wollte, stand der Advokat auf und verließ den Gerichtssaal. Der angeklagte Vater wird vermutlich einen neuen Pflichtverteidiger bekommen, dem Anwalt droht ein Disziplinarverfahren.

von Kerstin Wassermann ("Kärntner Krone") und krone.at

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