Heftige Kritik

Rechnungshof hat Beamtenpensionen geprüft

Österreich
16.12.2008 12:28
Der Rechnungshof hat die Beamten-Pensionssysteme der Bundesländer unter die Lupe genommen und ist in seinem am Dienstag präsentierten Bericht über drei Länder zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen gekommen: Lob gab es für Oberösterreich und die Steiermark, heftige Kritik hingegen für Kärnten, das sich mit seinem derzeitigen Gesetz als regelrechtes "Beamtenparadies" präsentiert.

Die aus dem Jahr 2002 stammende Reform Kärntens bringt laut RH gegenüber den Ergebnissen des Bundes und der anderen Länder "insgesamt nur äußerst geringe Einsparungen mit sich", eine Zahl wird nicht genannt. Die Umsetzung der RH-Empfehlungen würde von 2010 bis 2047 zu einem Einsparungspotenzial von insgesamt rund 199 Millionen Euro führen, heißt es. 

Kärnten: 4,5 Jahre früher in Pension
Im Gegensatz zur Regelung der Bundesbeamten, die erst mit 65 in Pension gehen können, hat Kärnten ein Antrittsalter von 61,5 Jahren. Zudem hat Kärnten auch nicht die 40-jährige Durchrechnung sondern weiter das Letztbezugsprinzip, wenngleich auch die Beamten dort künftig nur noch maximal 76 statt bisher 80 Prozent ihres letzten Gehalts bekommen können. Auch die Einrichtung des vom RH vorgeschlagenen Pensionskontos ist in Kärnten kein Thema.

Im Endausbau voll umgesetzt haben hingegen Oberösterreich und die Steiermark die Reform des Bundes und damit auch die Empfehlungen des Rechnungshofes. Mit der erst in diesem Herbst beschlossenen Novelle könne in der Steiermark damit das Einsparungspotenzial von 244 Millionen Euro bis 2047 zur Gänze ausgeschöpft werden, zeigen sich die Prüfer zufrieden. Das oberösterreichische Modell entspricht zwar im Endausbau ebenfalls jenem des Bundes, in den Übergangsregelungen gibt es hier aber Unterschiede. Der RH empfiehlt auch den Oberösterreichern eine Parallelrechnung von alter und neuer Rechtslage, damit wären von 2024 bis 2047 noch Einsparungen von 36 Mio. Euro möglich.

Durchschnittliche Pensionsleistung in Kärnten doppelt so hoch
Anhand eines Beispiels verdeutlicht der Rechnungshof die Auswirkungen der unterschiedlichen Reformen für die Betroffenen. So wird etwa ein 1975 geborener Akademiker beim Bund im Alter von 65 Jahren nur noch mit 40,6 Prozent seines letzten Aktivbezuges in Pension gehen können. In der Steiermark kann der gleiche Beamte nach der neuen Regelung mit 45 Prozent seines Letztbezuges rechnen (61,2 Prozent nach alter Regelung). In Oberösterreich wird dieser Beamte mit 48,9 Prozent seines Letztbezuges in Pension gehen. In Kärnten kann dieser 1975 geborene Akademiker schon im Alter von 61,5 Jahren in Pension gehen - und das mit 71,1 Prozent seines letzten Aktivbezuges. Dementsprechend kann ein Beamter in Kärnten auch mit einer gesamten Pensionsleistung bis zu seinem Ableben von durchschnittlich rund 960.000 Euro rechnen, ein Bundesbeamter bzw. auch ein Beamter in Oberösterreich und der Steiermark nur mit durchschnittlich etwa 500.000 Euro.

RH empfiehlt Pensionskontos
Der RH empfiehlt den Bundesländern grundsätzlich für künftige Beamte die Übernahme der Bestimmungen des Bundes und die Einrichtung eines Pensionskontos. Für Geburtsjahrgänge ab 1959 soll es eine Parallelrechnung geben und für ältere Beamte sollte eine 15-jährige Durchrechnung und eine Anhebung des Pensionsalters auf 65 Jahre vorgenommen werden, wo dies bisher noch nicht geschehen ist. Im Sommer 2007 hatte der RH bereits die Beamtenpensionssysteme in Niederösterreich, Salzburg und dem Burgenland untersucht. Niederösterreich hat dieselben Reformen wie der Bund durchgeführt und kann daher auch mit den gleichen Einsparungen rechnen. Bei den beiden anderen Ländern hatten die Prüfer hingegen "ein wesentlich geringeres Einsparungspotenzial" gesehen, weil sie zwar die Eckpunkte der Pensionsreform, nicht aber das Pensionskonto übernommen haben.

Die Prüfung der drei restlichen Länder Wien, Vorarlberg und Tirol befindet sich derzeit im Verfahren der Stellungnahme und soll im Frühjahr abgeschlossen werden. Dann will der RH auch einen Vergleich der Beamtenpensionssysteme aller neun Länder und des Bundes vorlegen.

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