Ermittlungsfehler

Ludwig Koch klagt Republik auf Schadenersatz

Österreich
28.06.2008 12:15
Der Adamovich-Bericht hat die Vorwürfe, im Fall Kampusch habe es Ermittlungsfehler gegeben, mehr als erhärtet. Was bedeutet: Sowohl Natascha als auch ihre Eltern betreiben ihre Schadenersatzansprüche zwar getrennt, aber mit Vehemenz. Ludwig Koch hat schon Klage gegen die Republik Österreich auf Schadenersatz eingebracht. Einer der Anwälte fordert einen Lokalaugenschein im Haus von Nataschas Entführer Wolfgang Priklopil.

Vertreten wird Ludwig Koch durch Alfred Boran und Dietmar Heck: "Unser Antrag bei der Finanzprokuratur ist abgewiesen worden, es bleibt nur der Gang zu Gericht." Der Streitwert beläuft sich auf 72.000 Euro.

Besonders spannend wird in diesem Verfahren wohl eine Frage sein: Hätten Suchhunde im Zuge einer gewissenhaften Hausdurchsuchung bei Priklopil damals Natascha aufspüren können und ihr dadurch Jahre der "Haft" im Horrorhaus erspart?

Das ist der eine Punkt, der auch im Adamovich-Bericht nicht geklärt wurde: "Es wird dem Gericht also nicht erspart bleiben, sich bei einem Lokalaugenschein an Ort und Stelle zu überzeugen", so Boran.

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