In der aktuell laufenden Session ist jedenfalls noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Der VfGH muss zunächst prüfen, ob der Antrag der Wienerin zulässig ist. Einzelne Bürger können nur unter bestimmten, in der Verfassung genau geregelten Voraussetzungen beim VfGH beantragen, die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrages zu prüfen. Erst wenn ein Antrag als zulässig erachtet wird, befassen sich die Verfassungsrichter mit dessen inhaltlichen Argumenten.
Politische Argumente vor Gericht nicht bedeutend
"Den VfGH interessieren dabei nur die rechtlichen Argumente. Ob z. B. etwas politisch zweckmäßig ist oder nicht, ist nicht Maßstab für den VfGH. Daher sind für die Verfassungsrichter auch die politischen Argumente der einen oder anderen Seite ohne Bedeutung", stellte Neuwirth vorbeugend klar.
Politische Diskussionen über die Ratifizierung des EU-Vertrages durch den Nationalrat hat es in den vergangenen Monaten einige gegeben. Das BZÖ bzw. der Kärntner LH Jörg Haider kündigte einen eigenen Antrag an den VfGH an, FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gab bekannt, eine Verfassungsklage der Plattform "Rettet Österreich" finanziell zu unterstützen. Nicht nur die zwei Parteien und die Plattform "Rettet Österreich", auch die "Kronen Zeitung" fuhr eine Kampagne gegen die Ratifizierung des EU-Reformvertrages. Die Zeitung veröffentlichte Ende April einen Spendenaufruf für den VfGH-Antrag der Bürgerinitiative "Rettet Österreich".
Forderung: Ratifizierung aufheben
In dem nun eingebrachten Antrag verlangt die von der Bürgerinitiative "vorgeschickte" Antragstellerin, dass der VfGH den gesamten Ratifizierungsvorgang in Österreich als verfassungswidrig aufheben soll. Sie behauptet, in ihrem verfassungsgesetzlich geschützten Recht auf Abhaltung einer Volksabstimmung verletzt worden zu sein. Eine Volksabstimmung wäre nötig, weil der EU-Reformvertrag eine Gesamtänderung der Verfassung bewirke, wird in dem Antrag die Ansicht von "Rettet Österreich" dargelegt.
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