380.000 ¿ Schaden

Brandstiftung: Feuerwehrmann in Graz verurteilt

Österreich
10.06.2008 13:28
Weil er die Trennung von seiner Freundin nicht verkraften konnte, ist ein oststeirischer Florianijünger zum „Feuerteufel“ geworden. Am Dienstag musste er sich im Grazer Straflandesgericht vor einem Schöffensenat verantworten. Er gab alles zu und wurde zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Außerdem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Bei den Brandstiftungen war ein Schaden von mindestens 380.000 Euro entstanden, verletzt wurde niemand. Der Mann sagte, durch die Löscharbeiten an den von ihm gelegten Feuern sei er weniger allein gewesen.

Der 29-jährige Oststeirer war stets in einem Arbeitsverhältnis, hatte nebenbei ein Haus gebaut und wollte eine Familie gründen. Als ihn die Freundin samt der beiden gemeinsamen Kinder verließ, wurde er völlig aus der Bahn geworfen. Er wurde allmählich zum „Feuerteufel“, zündete zuerst mehrere Müllsammelstellen an, dann ein Wirtschaftsgebäude, dann einen Traktor neben einer Tankstelle und einen Lagerplatz mit nagelneuen Mistkübeln.

„Es ging mir nicht um das Feuer, sondern nur darum, mit den Kollegen zusammen zu sein, ich wollte nicht allein sein“, schilderte er vor Gericht. Die Brandanschläge erfolgten immer zu bestimmten Terminen „zu Weihnachten, zum Geburtstag der Kinder oder zu einem Jahrestag“, erzählte er weiter.

Mit Glück wurde niemand verletzt
Der Löschmeister war dann meistens der Erste im Feuerwehrhaus und half eifrig mit, das von ihm gelegte Feuer zu löschen. Dass dabei nur mit viel Glück nichts passiert ist, sah er vor Gericht ein. Immerhin befand sich der Traktor, den er angezündet hatte, auf dem Gelände einer Tankstelle, und in einem Fall schlief ein 86-jähriger gehbehinderter Mann im Haus neben dem Wirtschaftsgebäude, das er in Flammen aufgehen ließ.

Gutachten erkennt Wiederholungsgefahr
Laut psychiatrischem Gutachten besteht die Gefahr, dass er wieder Brände legen könnte, sobald er in einer psychisch angespannten Situation ist. Das verneinte der Angeklagte entschieden: „Mir war das eine riesengroße Lehre, ich würde das nie wieder machen“, meinte er. Der Schöffensenat verurteilte den Oststeirer zu 30 Monaten unbedingter Haft und verfügte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann noch berufen werden.

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