Berufung

Fall Straner geht in die nächste Runde

Steiermark
13.03.2017 17:33

Manche hatten vermutet, dass Fohnsdorfs Ex-Bürgermeister Hans Straner nach seiner Verurteilung vergangene Woche auf eine Berufung verzichtet - doch sein Rechtsanwalt Dieter Neger meldete Rechtsmittel an. Damit geht die Causa in die nächste juristische Instanz.

Wie berichtet, wurde Straner wegen Amtsmissbrauch und Untreue zu zwei Jahren und zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt, eine Fußfessel darf er erst nach Hälfte der Strafdauer erhalten. Doch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie Straners Verteidiger Neger am Montag gegenüber der "Steirerkrone" erklärte, bringt er sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof als auch eine Strafberufung beim Oberlandesgericht ein (dies wird schlagend, wenn der Nichtigkeitsbeschwerde nicht stattgegeben wird). In Fohnsdorf hatten einige damit gerechnet, dass Straner, den Neger bereits zu Prozessbeginn als einen "gebrochenen Mann" bezeichnet hatte, aufgibt. Doch noch ist der Kampfgeist nicht erloschen.

Jakob Traby, Kronen Zeitung

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