Opfer muss zahlen

Groteske um gestohlenes Handy

Niederösterreich
04.11.2016 16:05

Einem 17-Jährigen aus Traiskirchen wurde in Wien das Handy gestohlen. Bei einer Kontrolle entdeckten Polizisten das Mobiltelefon in der Tasche eines Marokkaners. Obwohl das Opfer mit einer Rechnung nachweisen kann, dass es sich um sein Telefon handelt, erhält es das Gerät (vorerst) nicht zurück.

Klingt kurios, ist es auch: Zuerst war der 17-Jährige aus dem Bezirk Baden überfroh, dass der Fall rasch und scheinbar unkompliziert gelöst werden konnte. Nachdem die aufmerksamen Polizisten eine Anzeige verfasst und den Fall an die Justiz weitergegeben hatten, mahlen jetzt die Mühlen des Gesetzes. Als das Diebstahlsopfer aus Traiskirchen nun sein Handy zurückhaben wollte, hieß es: "Wir dürfen Ihnen das sichergestellte Gerät nicht aushändigen."

Denn der verdächtige Marokkaner hat im Verhör angegeben, dass er das Mobiltelefon in Italien gekauft habe. Daraus ergibt sich anscheinend, dass das Opfer sein Hab und Gut erst im Rahmen des Prozesses zurückerhält. Eine Justizgroteske, die viele Bürger wohl an der Sinnhaftigkeit von Gesetzen und Vorschriften zweifeln lassen wird . . .

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