„Sammeln von Pilzen und Beeren verboten!“ steht auf Schildern, die bei der Landwirtschaftskammer zu erwerben sind. Denn die Waldfrüchte gehören dem Waldbesitzer. Doch innerhalb der Freigrenze ist das Sammeln straffrei: maximal zwei Kilo pro Tag und Person, von 15. Juni bis 30. September, täglich von 7 bis 18 Uhr.
Allerdings kennen nicht alle diese Pilzverordnung. Im Vorjahr verzeichnete die Bergwacht 2.640 Amtshandlungen: 2.051 Sammler wurden über ihre Pflichten aufgeklärt und 589 abgemahnt, weil sie zu viel Schwammerln im Korb hatten oder zu spät im Wald waren.
Sondereinheit in Wäldern unterwegs
„Acht Sammler haben wir angezeigt, die hatten bis zu 15 Kilo Schwammerln. Dafür gab es Strafen um die 300 Euro“, bilanziert Bergwacht-Chef Hannes Leitner. Heuer sind 24 Bergwächter besonders ausgebildet worden – auch von der Polizei. „Sie dürfen höflich und erklärend Gepäck und Autos durchsuchen sowie Organstrafen bis zu 21 Euro ausstellen“, so Leitner.
Die Streifen gemeinsam mit Mitgliedern der italienischen Bundesforste werden heuer fortgesetzt. Zur Information der italienischen Pilzfreunde wurden auch 15.500 Folder zur Aufklärung in Friaul verteilt.
von Christina Kogler, "Kärntner Krone"
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.