Rückwirkend

Druckerhersteller zu Geräteabgabe verdonnert

Elektronik
27.06.2013 12:39
Weil damit Privatkopien von geschützten Texten erstellt werden können, müssen Computer- und Druckerhersteller für ihre zwischen 2001 und 2007 produzierten Geräte nachträglich eine Urheberabgabe von womöglich 900 Millionen Euro an die deutsche Verwertungsgesellschaft Wort zahlen. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor.

Demnach sind PCs und Drucker auch dann abgabepflichtig, wenn sie ohne Scanner zum Einsatz kommen. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den Fall 2011 dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem deutschen Bundesgerichtshof im vergangenen September waren die Forderungen der VG Wort allein für Drucker auf mehr als 900 Millionen Euro beziffert worden. Eine konkrete Zahl konnte die Gesellschaft am Donnerstag nicht nennen. Es sei noch unklar, wie viele Computer und Drucker in dem Zeitraum verkauft worden seien.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das der Bundesgerichtshof in den kommenden Monaten umsetzen wird, werden die Hersteller Canon, Epson, Fujitsu, Hewlett-Packard, Kyocera und Xerox verpflichtet, Auskunft über die Mengen und die Art ihrer von 2001 bis 2007 verkauften Geräte zu geben. Für Computer und Drucker, die nach dem 1. Jänner 2008 über den Ladentisch gingen, besteht bereits eine gesetzliche Abgabepflicht von bis zu 12,50 Euro je Gerät.

Kopieren auch ohne Scanner möglich
Nach der Urheberrichtlinie müssen Autoren für die Vervielfältigung ihrer geschützten Texte einen "gerechten Ausgleich" erhalten, wenn die Texte technisch für den privaten Gebrauch kopiert werden können. Der Europäische Gerichtshof erklärte nun, dass solche Kopien - etwa von Texten im Internet - auch mit Computer und Drucker erstellt werden können, ein Scanner sei dazu nicht zwingend nötig.

Der Bundesgerichtshof war in Urteilen von 2007 und 2008 noch davon ausgegangen, dass nur Scanner als Kopiergeräte eingesetzt werden könnten und abgabenpflichtig seien. Dagegen hatte die VG Wort erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt und den Bundesgerichtshof zur erneuten Prüfung veranlasst.

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