Schrems vs Zuckerberg

Facebook-Datentransfer beschäftigt erneut EuGH

Web
13.04.2018 08:55

Der Irische High Court hat am Donnerstag zum zweiten Mal den Europäischen Gerichtshof bezüglich einer Beschwerde des Datenschutz-Aktivisten Max Schrems zur Kooperation von Facebook mit US-Geheimdiensten angerufen. Das Gericht solle sich mit einer anderen rechtlichen Grundlage für die Übermittlung von Nutzerdaten aus der EU in die USA auseinandersetzen, da Facebook auf sogenannte „Standardvertragsklauseln“ umgestiegen sei, so Schrems am Donnerstag in einer Aussendung.

Die erste Vorlage hatte bereits zu einem Urteil geführt, in dem der Europäische Gerichtshof das sogenannte Safe-Harbour-Abkommen wegen US-Massenüberwachung für ungültig erklärte. „Die abermalige Vorlage ist in Wirklichkeit nicht nötig, da die irische Behörde den Datentransfer selbst unterbinden könnte, aber politisch ist es extrem hilfreich, wenn der Europäische Gerichtshof hier abermals entscheidet. Für Facebook ist dieses Verfahren eine riesige Gefahr“, kommentierte Schrems.

Der High Court habe festgestellt, dass eine „massenhafte Datenverarbeitung“ von persönlichen Daten durch die US-Regierung stattfinde, so der Datenschutz-Aktivist. Der Europäische Gerichtshof habe bereits im Urteil zur ersten Vorlage befunden, dass derartige Massenüberwachung europäischen Grundrechten widerspreche. Der bisherigen Rechtsprechung zufolge stehe laut Schrems daher nicht zur Debatte, ob der Datentransfer illegal ist, sondern wie genau der EU-US-Datentransfer bei Facebook einzuschränken sei.

Nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung würden Millionenstrafen drohen, wurde Schrems am Donnerstag in der Aussendung zitiert. Die einzig sinnvolle Lösung sei für ihn eine Eindämmung von Gesetzen, die Massenüberwachung erlauben.

Komme es nicht zu einer politischen Lösung zwischen der EU und den USA, werde Facebook eine Teilung in einen globalen und einen US-Geschäftsbereich vornehmen müssen, um Daten von europäischen Mitgliedern dem Zugriff der US-Behörden zu entziehen. „Das Gesetz sieht die Möglichkeit für eine Einzelfallentscheidung vor, die nur den Datenverkehr von Unternehmen einschränken würde, die unter das US-Überwachungsgesetz fallen, wie bei Facebook“, so Schrems.

Die irische Datenschutzbehörde möchte jedoch den gesamten Datentransfer in die USA außer Kraft setzen, was schwerwiegende Auswirkungen auch für amerikanische und europäische Industriesektoren haben könnte, die nichts mit der US-Massenüberwachung zu tun haben. Facebook und die US-Regierung wiederum meinen, dass es gar keine Massenüberwachung gebe. „Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof unserem gezielten Ansatz folgt und nur die Datenübertragung bei Unternehmen einschränkt die unter Massenüberwachungsgesetze fallen“, sagte Schrems.

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