Die Wiener Magistratsabteilung MA 35, aktuell gebeutelt durch eine schwerwiegende Korruptionsaffäre, verzeichnete 2025 mehr als 143.000 Staatsbürgerschaftsanträge, eine unfassbare Zahl. „Experten“ wiederum kritisieren, dass immer mehr Menschen in Österreich leben, aber nicht wählen dürfen, wobei Wien besonders stark betroffen ist und da offensichtlich etwas nachhilft. Wahlrecht ist allerdings ein Bürgerrecht; die physische Präsenz allein kann und darf nicht dazu berechtigen. Wählen zu dürfen, setzt die Staatsbürgerschaft voraus, und auch mit deren Verleihung sollte man nicht so inflationär wie bisher, sondern zurückhaltender und v. a. selektiver umgehen, damit dieser kostbare Rechtsanspruch von den Betroffenen entsprechend wertgeschätzt wird, etwa durch ausreichende Deutschkenntnisse für private und berufliche Kommunikation, entgeltliche Beschäftigung und Akzeptanz der Leitkultur. Oder sollen in Zukunft auch illegal eingereiste Migranten, die vom Sozialsystem leben und sich nur mit Dolmetscher verständigen können, legal wählen dürfen, bedingt durch die bloße mehrjährige Anwesenheit?
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Di, 29.9.2026
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