Den Leserbrief von Herrn Mag. Dr. Piller aus Wien vom 5. 8. kann ich nicht unkommentiert stehen lassen. Es geht darum, den Pensionsantritt nicht ans Alter, sondern an die Beitragsjahre zu koppeln. Und da meinte besagter Herr, man wolle Akademiker zu sehr vielen Arbeitsjahren verpflichten. Dem muss ich widersprechen: Man verlangt nur, dass auch Akademiker das zu erfüllen haben, was jeder andere auch erfüllen muss. Eure Ausbildung (Studium) wird vom Steuergeld finanziert, also ist es nur recht und billig, wenn ihr später dann auch den gleichen Beitrag leistet. Ein Lehrling zahlt ab dem ersten Tag seiner Ausbildung in die Pensionskasse ein und leistet gleichzeitig mit seiner Arbeit einen Beitrag für die Allgemeinheit. Wenn der dann mit 65 in Pension geht, hat er 50 Jahre gearbeitet und eingezahlt. Also, wer wird da zu sehr langer Arbeitszeit verpflichtet?
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