Ein Ehepaar wird von einem rasenden E-Scooter gerammt und schwer verletzt – mit Dauerschäden. Die Schuld ist ganz eindeutig, und das Ehepaar hat Anspruch auf Kostenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstentgang usw. Das ist die Theorie. Die Opfer schauen aber durch die Finger, da E-Scooter nicht versichert sind und der Verursacher keiner geregelten Arbeit nachgeht, sondern vom Sozialstaat lebt. Wenn man sieht, wie viele Unfälle von E-Scooter-Fahrern verursacht werden, so fragt man sich: Schläft der Gesetzgeber, oder sind ihm die Opfer völlig egal? E-Scooter sind meist gefährlicher als z. B. Mopeds und nicht langsamer. Also wäre eine verpflichtende Haftpflichtversicherung mehr als notwendig. Wenn man schon keine Kennzeichenpflicht einführen will, so wäre eine verpflichtende Haftpflichtversicherung das Mindeste, was der Gesetzgeber machen müsste. Das könnte man mit einem Überprüfungspickerl kombinieren, ohne welches kein E-Scooter fahren dürfte. Wäre leicht zu überprüfen und würde die Sicherheit stark erhöhen, sowohl technisch als auch bei der Haftung. Was fehlt, ist anscheinend der politische Wille, denn der Trend geht zum Täterschutz und nicht zum Opferschutz.
Stephan Pestitschek, Strasshof/N.
Erschienen am Do, 11.6.2026
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