Die plakative Forderung von Staatssekretär Pröll zielt wieder einmal ins Leere. Dank unserer aus einer anderen Zeit stammenden Gesetzgebung ist so etwas per generellem Verbot nicht durchsetzbar. Es liegt primär an den Eltern, den Muftis in den Moscheen und Bethäusern sowie den Rädelsführern in den einzelnen Klassen, ob wegen des Fastenbrechens während der späten Abendstunden unausgeschlafene Schulkinder dem Unterricht am nächsten Tag trotz Nahrungs- und Flüssigkeitsentzug folgen können oder nicht. Wir sind nun mal in der Situation, uns ernsthaft mit dieser Thematik auseinandersetzen zu müssen, und sollten dementsprechend mit allen Stakeholdern darüber reden. Ziel muss sein, dass erstens in Moscheen klar das wiedergegeben wird, was im Koran steht. Und da steht, dass Kinder vom Ramadan-Fasten ausgenommen sind. Zweitens müssen bei trotzdem fastenden Schulkindern die Eltern in die Schule zitiert werden, um ihnen klarzumachen, dass ihre Kinder vom Fasten ausgenommen sind und es da auch eine durchzusetzende elterliche Verantwortung dafür gibt. Und drittens müssen die Rädelsführer, die andere Mitschüler zum Fasten nötigen, identifiziert und dazu gebracht werden, ihr Treiben einzustellen. Notfalls müssen sie aus der Klassengemeinschaft entfernt und ihre Eltern wegen Vernachlässigung der Erziehungs- und Aufsichtspflicht sanktioniert werden. Nur Konsequenz und Entschlossenheit können das Problem an der Wurzel packen. Plakativ vorgetragenes politisches Geschwätz ohne rechtliche Grundlage bringt hingegen gar nichts.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Mo, 1.6.2026
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