„Frauen müssen Regeln befolgen, Männer nicht“, so die dreiste Rechtfertigung eines jungen Afghanen, der wegen versuchter Vergewaltigung nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zudem erwähnte er, dass sein Vater die Mutter verprügle, das sei üblich. Von der Null-Toleranz, die Kanzler Stocker ankündigte, ist null zu bemerken. Obwohl Sexualstraftaten das Widerlichste überhaupt sind, wird bei deren Ahndung nicht nachgeschärft.
Helmut Speil, Linz
Erschienen am Sa, 30.5.2026
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