In Thailand wurde ein Kinderschänder zu 1600 Jahren Gefängnis verurteilt. Es ist richtig, wenn die Strafe so ausfällt, dass so einer nie mehr in Freiheit herumläuft. Zumindest kann der Verurteilte nichts Derartiges mehr anstellen. Und es gibt keine neuen Opfer. Immerhin ist es die Aufgabe eines Staates, die Bevölkerung vor solchen Individuen zu schützen.
Hannes Fuchs, Kirchberg bei Mattighofen
Erschienen am Sa, 30.5.2026
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