Das würden sich all jene wünschen, die in der Vergangenheit bei einer Besetzung trotz bester Qualifikation gegenüber Parteigünstlingen leer ausgingen. Aber alleine schon die Reaktion von Herrn Wöginger und der ÖVP zeigt deutlich, dass Unrechtsbewusstsein leider ein Fremdwort bleibt. Noch immer wird die Erklärung bemüht, man wollte durch die Vorlage der Bewerbungsunterlagen an Herrn Schmid die Postenbesetzung nicht parteipolitisch beeinflussen. Das Gericht sah das berechtigt anders. Bewerbungsunterlagen sind im Zuge einer Bewerbung bei der zuständigen Stelle einzureichen und bedürfen keiner Vorlage bei einem Generalsekretär zur Prüfung. Was soll dieser prüfen, er hat im Zuge einer Besetzung keinerlei Funktion. Auch konnte das Gericht zu Recht nicht erkennen, warum die Funktion eines Bürgermeisters ein positives Kriterium für einen Vorstand eines Finanzamtes sein soll. Das ist insofern nachvollziehbar, braucht es doch für einen Vorstand nachweisliche Qualifikation. Auch die Rolle der beiden anderen Personen in der Hearing-Kommission ist nicht neu. Wer schon damit in Berührung gekommen ist, weiß, wie das abläuft. Aber auch da kein Unrechtsbewusstsein, schade. Vielleicht besinnt man sich nun und berücksichtigt bei Besetzungen in erster Linie die Qualifikation und nicht die Parteizugehörigkeit. Das wäre nur gerecht gegenüber jenen, die wirklich über eine entsprechende Ausbildung verfügen, die den Anforderungen für das jeweilige Amt gerecht werden. Könnte im Übrigen auch bei der Besetzung von politischen Ämtern nicht schaden. Dadurch bräuchte es vielleicht weniger teure Berater, was dem Budget zugutekäme. Also umdenken ist angesagt, auch wenn es schwer fällt.
Harald Koller, Sitzenberg-Reidling
Erschienen am Mi, 6.5.2026
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