Altersgrenzen bei der Helmpflicht: E-Scooter und E-Bikes sind motorisierte Fahrzeuge! Da sollten die gleichen Bestimmungen bzgl. Helmpflicht wie bei Moped oder Motorrad gelten, unabhängig vom Alter. Ebenso gehören diese Fahrzeuge nicht auf Gehsteige oder in Fußgängerzonen. Diese E-Fahrzeuge sind die leise Gefahr für alle Fußgänger und Passanten, die sich in diesen Zonen aufhalten. Bei einer Kollision mit Personen, die sich in diesen verkehrsberuhigten Bereichen bewegen und sich somit auch nicht an bestimmte Verkehrsregeln halten müssen (z. B. Rechtsregel), ist die Reaktionszeit der motorisierten Person gleich null, die Aufprallkräfte bei einer Kollision sind enorm! Aufprallkraft ist Gewicht des Fahrers samt Fahrzeug mal Geschwindigkeit. Ein E-Scooter wiegt durchschnittlich 12 kg, eine Person im Alter von 15 Jahren durchschn. 55 kg. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit E-Scooter: 25 km/h (ca. 7 m/s). 67 kg mal 7 m/s ergibt eine Aufprallkraft von 469 kg, also von fast einer halben Tonne! Dieses Beispiel sollte den Gesetzgeber zum Um- und Mitdenken anregen. Nummernschild und Haftpflichtversicherung wären für diese Gefährte ebenfalls angebracht. Bezüglich Helm – in der Skateboarder-Szene gehörte ein cooler Helm schon immer dazu – könnte gezielte Werbung ein Ansporn sein, denn: Wer Köpfchen hat, schützt es!
Ronald Zach, Schenkenfelden
Erschienen am Do, 13.11.2025
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