Nach dem Habsburgergesetz wurde 1919 gebundenes Vermögen, primär Immobilien, vom Staat konfisziert, während privates Vermögen, dazu zählt auch Schmuck, persönlich erhalten blieb. Dass Kaiser Karl die Juwelen in die Schweiz brachte, war kein Gesetzesbruch, wie manche Historiker meinen, sondern eine reine und verständliche Vorsichtsmaßnahme als Schutz vor Plünderungen, Abwertung zur Kriegsbeute, Teil von Reparationszahlungen etc. Ob allerdings alles dem Hause Habsburg gehört oder ein Teil als Kronjuwelen nicht vielleicht doch dem Staat Österreich zufällt, müssen Experten und möglicherweise die Justiz entscheiden. Jedenfalls gehört der Schmuck im weitesten Sinn zurück nach Österreich. Diese Restitution kann nur zugunsten der Habsburger oder des österreichischen Staates ausgehen, wobei der Rest hierzulande ausjudiziert werden muss.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Do, 13.11.2025
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