Meiner Meinung nach ist ein Gericht nicht für Gerechtigkeit zuständig sondern man erhält ein Urteil, das einem gefällt oder nicht. Damit ist auch eine berechtigte Kritik am Verfahren und den Beteiligten (Sachverständige) gut und richtig. Aber bei in der Öffentlichkeit bekannten Personen und deren Verfahren beteiligte Sachverständige und Richter, Staatsanwälte und Verteidiger untergriffig zu beurteilen, ist nicht in Ordnung.
Richard Slovacek, Theiss
Erschienen am Di, 12.8.2025
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