Die Diskussion bzgl. der Erhöhung des Pensionsantrittsalters ist für mich nachvollziehbar, aber es fehlt mir die Einbeziehung der Versicherungszeiten. Wenn das Antrittsalter auf 67 angehoben wird, hat eine Person, die mit 15 eine Lehre beginnt und dauernd erwerbstätig ist – ja, solche Menschen soll es tatsächlich geben, 52 Beitragsjahre. Bei längerem Schulbesuch und evtl. Universitätsausbildung ohne zu „bummeln“ beginnt die Person im besten Fall mit 25 als Beitragszahler. Frage: Muss sie Person dann bis 77 arbeiten, um die gleiche Versicherungszeit zu erreichen? Bzw. muss eine Person, die erst mit 30 erwerbstätig wird, bis 82 arbeiten? Evtl. sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden. Oder würde das die Herrschaften betreffen, die jetzt so besorgt um die Finanzierbarkeit des Pensionssystems sind?
Walter Opelz, Puch bei Hallein
Erschienen am Do, 3.4.2025
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