Schon seit Jahren werden Morde und andere Verstöße gegen österreichische Gesetze mit Beileidsbekundungen, Aufstellen von Kerzen, Entschuldigungsversuchen (Psyche, Drogen, usw.), Beistellung von – vom Steuerzahler finanzierten – Rechtsanwälten beantwortet. Gerade von Flüchtlingen, denen eine weltweit anerkannte Hilfe (Unterbringung, Rundumversorgung, usw.) zuteilwird, kann wenigstens ein gesetzeskonformes Verhalten erwartet werden. Es ist daher völlig unverständlich und unverantwortlich, dass so viele Jahre derartige Verhaltensweisen nicht mit sofortiger Abschiebung beantwortet wurden (und noch immer nicht werden)!
Ing. Dieter Seidel, Steyr
Erschienen am Mo, 17.2.2025
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