Es häufen sich Berichte über Jugendbanden, deren Mitglieder bereits im Alter von 10 Jahren unzählige Straftaten begangen haben. Sie wissen, dass ihnen nichts passiert. Doch so kann das nicht weitergehen. Das Strafrecht sollte schleunigst dahingehend geändert werden, dass bei Strafunmündigen die zuständigen Eltern das volle Strafausmaß für von ihren Kindern begangene Taten ausfassen. Denn es sind sie, denen das ordentliche Aufwachsen ihres Nachwuchses offenbar egal ist und die dabei gröblichst ihre gesetzlich auferlegte Aufsichtspflicht vernachlässigen. Es gibt etwas zu tun, liebe Parlamentsabgeordnete!
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Fr, 20.12.2024
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