Abgesehen vom Freispruch des Vaters, der des Mordes seines schwerstbehinderten Sohnes angeklagt war, ist die Verhängung der U-Haft in diesem Falle mehr als merkwürdig. Gut, der auf wackeligen Beinen stehende Verdacht auf ein Schwerverbrechen war gegeben. Dennoch, so viel bekannt ist, gibt es drei weitere Gründe für die U-Haft. Da wäre die Verdunkelungsgefahr, aber da lagen die Aussagen auf dem Tisch, die Wiederholungsgefahr, nicht anzunehmen, dass der Angeklagte jetzt auch noch seine 6-jährige gesunde Tochter töten würde, und Fluchtgefahr, auch das kann niemand ernsthaft in Erwägung gezogen haben. Also warum auf Teufel komm raus die U-Haft, die jetzt durch den Freispruch als Unrecht bestätigt worden ist und auch noch den Steuerzahler belastet.
Eva Schreiber, per E-Mail
Erschienen am Mo, 5.8.2024
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