Das freie Wort

Strafen bei Tierquälerei

Wieder einmal haben Hundebesitzer bei Hitze ihre Hunde im Auto „vergessen“. Qualvoll sind die zwei in ihren Hundeboxen gestorben. Ich möchte mir nicht vorstellen, was diese Tiere mitmachen mussten, während die Besitzer munter durch die Gegend spazierten. Das Ehepaar aus Ungarn wurde in Abwesenheit zu je 240 Euro und 470 Euro verurteilt. Diese Strafe verdient vielleicht ein erwischter Kaufhausdieb, aber doch nicht solche Tierquäler. Was ist nur mit unseren Richtern los? Haben sie kein Herz für unsere Mitgeschöpfe? Angeblich sind in unserem Tierschutzgesetz auch hohe Strafen vorgesehen. Aber egal, wer gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ob der Landwirt, der wochenlang einfach vergisst, seine Tiere auszumisten und zu füttern, ob die Katze der Ex, die aus dem Fenster geworfen wird, oder ein paar Hühner, die mit dem Traktor überfahren werden – ich sehe keine Strafe, die diesen grauenhaften Taten gerecht wird. Die Täter werden fast immer milde behandelt, und die Strafen fallen dementsprechend aus. In Wirklichkeit sollten diese Strafen schon wehtun, damit sie noch Nachwirkungen zeigen und den Menschen bewusst wird, dass es kein Kavaliersdelikt ist, fühlende Lebewesen solcher Qual auszusetzen.

Gerlinde Mentl, Fladnitz an der Teichalm

Erschienen am Mo, 5.8.2024

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