Nach Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz spricht sich nun also auch die SPÖ für die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien aus. Das ist so klar angekündigt, wie es nicht passieren wird. Vielmehr ist dieser Vorstoß unter die Kategorie Wahlkampfgetöse einzuordnen. Dass nicht nach Afghanistan oder Syrien abgeschoben wird, liegt ja nicht daran, dass die Politik nicht möchte, sondern an der geltenden Rechtslage. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet bekanntlich Abschiebungen in Länder, in denen Folter, unmenschliche Behandlung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen – ausnahmslos.
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