Das freie Wort

Menschenrecht auf Klimaschutz

Nun hat also der Gerichtshof zu Gunsten der Schweizer Klimaseniorinnen entschieden, dass ein Menschenrecht darauf besteht, dass mehr Klimaschutz für die Gesundheit älterer Menschen getan werden muss. Ich dachte bisher, dass Richter besonders gebildete Menschen sein müssen, wenn sie Recht sprechen wollen. Hier wird allerdings das Pferd beim Schwanz aufgezäumt: Der Gerichtshof hätte nicht den Staat in die Pflicht nehmen sollen, etwas für den Klimaschutz zu tun, sondern die Verpflichtung jedes einzelnen Staatsbürgers festzulegen, für den Klima- und Umweltschutz verantwortlich zu sein. Es kann doch nicht sein, dass die Menschen ihren Dreck in der Umwelt ablagern, Getränkedosen beim Fenster hinauswerfen, Chemikalien in die Gewässer schütten etc. und man dann bei den dadurch entstehenden Schäden den Staat in die Verantwortung zieht. Hier irren die Richter. Klimaschutz ist kein Menschenrecht, solange nicht der Mensch mit der Umwelt sorgsam umgeht!

Mag. Friedrich Frauwallner, Riegersdorf

Erschienen am Fr, 19.4.2024

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