In letzter Zeit häufen sich Bankomatsprengungen. Obwohl ich den Vorschlag, Alarmpakete in Bankomaten zu platzieren (bei stärkerer Erschütterung wird das im Bankomat befindliche Geld durch das Alarmpaket farblich unverwendbar), schon bei Banken direkt gemacht habe, wurde dies mit dem Hinweis, dass der Schaden ohnehin versicherungsmäßig gedeckt sei, nicht aufgegriffen. Da letztendlich die Bankkunden die Versicherungsprämien zu tragen haben und durch Sprengungen eine Gefährdungslage gegeben ist, wäre es angebracht, derartige Vorkehrungen durch den Gesetzgeber vorzuschreiben.
Ing. Dieter Seidel, Steyr
Erschienen am Sa, 16.12.2023
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