Die Republik Österreich hat zwar kein Geld, aber sie geht trotzdem sehr großzügig damit um. Neuester Nachweis: Die Justiz entschädigt verfolgte Homosexuelle. Und die Justizministerin Zadić ist da sehr großzügig. Je aufgehobenes Urteil soll es 3000 Euro geben, für jedes angefangene Jahr in Haft 1500 Euro, für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren 500 Euro, und wem durch die alten rechtlichen Regelungen ein Schaden entstand, für den gibt es nochmals 1500 Euro. Und die Justizministerin sagt: „Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden.“ Immerhin gibt es für diese Aktion in Summe 300 MiIlionen Euro. (Was schrieb ich einleitend?) Als Steuerzahler, der von diesem Geldregen nicht betroffen ist, frage ich jetzt einmal, ob die Menschen, die sich melden werden, einen Nachweis über ein Urteil oder über Haft bringen müssen oder nicht? Und ich frage auch, ob die Urteile, die Haftstrafen, die eingeleiteten Verfahren damals alle rechtswidrig waren, weil die Justizministerin jetzt freiwillig Entschädigung anbietet? Mir ist nämlich eingefallen, dass die Justizministerin bei anderen Sachen nicht so großzügig ist. Bei den Corona-Strafen beispielsweise. (Ich bin auch davon nicht betroffen.) Da wurden ja sehr wohl einige Verordnungen und/oder Erlässe und/oder Gesetze aufgehoben, weil sie rechtswidrig waren. Die vorher verhängten Geldstrafen (gab es etwa auch Haftstrafen?) wurden aber mit Ausnahme eines Bundeslandes nicht rückerstattet – und die Initiatoren standen wegen der Rückzahlung massiv in der Kritik. Somit gehe ich davon aus, dass die jetzige Zadić-Aktion schon dem Wahlkampf geschuldet ist. Deswegen auch der Wunsch, „dass sich ganz viele Menschen melden“. Ein paar zusätzliche grüne Stimmen werden es wohl sein.
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