Der Mord in Deutschland, ausgeführt von zwei Mädchen, die 12 und 13 Jahre alt sind, erschüttert und lässt die Strafmündigkeit ab 14 Jahren als nicht mehr zeitgemäß erscheinen. So wie man heutzutage wesentlich älter wird, ist es auch eine Tatsache, dass man bereits seit längerer Zeit wesentlich früher reif wird, seine eigenen Handlungen einschätzen zu können! Diesbezüglich wurden ja auch bereits gesetzlich einige Änderungen vorgenommen, z. B. Herabsetzung des Wahlalters, Lenken eines Kraftfahrzeuges usw. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre ist daher das Gebot der Stunde und würde den Eltern des Opfers wenigstens das Gefühl nehmen, ihr Kind sei für die Täter völlig konsequenzlos gestorben. Ob jemand tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Handlungen zu verstehen, lässt sich zudem bei jeder Person, auch bei Erwachsenen, durch ein psychiatrisches Gutachten belegen!
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