Wenn manche Politiker unsere Neutralität infrage stellen, so ist dies möglicherweise einem mangelhaften Wissen über die Staatsvertragsvoraussetzungen zuzuschreiben. Wenn aber die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes unsere Neutralität infrage stellt, sollte gerade das Vertragsrecht ein Wissensbestandteil sein. Der österreichische Staatsvertrag wurde im Jahr 1955 von den Siegermächten (Hürde war das Einverständnis Russlands) nur unter der Bedingung, dass sich Österreich zur „immerwährenden Neutralität“ verpflichtet, ermöglicht. Sollte nun Österreich diese Neutralität aufgeben, wäre dies eine klare Vertragsverletzung. Ist es klug, gerade zum jetzigen Zeitpunkt eine Neutralitätsdiskussion in Gang zu setzen?
Ing. Dieter Seidel, Steyr
Erschienen am Fr, 24.2.2023
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