Die EU-Staaten haben in der Gleichberechtigung so etwas wie einen Quantensprung geschafft. Sie haben sich auf eine Quote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen geeinigt. Die neue Regelung soll positive Auswirkungen „auf allen Ebenen der Volkswirtschaften“ entfalten. Je nach Modell sollen 40 Prozent bzw. 33 Prozent der Direktorenposten von Frauen besetzt werden müssen, wenn Männer die Mehrheit haben, oder umgekehrt. Was aber selten wo zutreffen wird. Den Grün(inn)en ist das aber zu wenig, sie wollen auch eine gesetzliche Quote in den Vorständen von börsennotierten Unternehmen. Ist diese neue Quotenregelung in Aufsichtsräten wirklich das Gelbe vom Ei? Ich bin mir da nicht so sicher. Wenn künftig einer Frau in einer Spitzenposition gesagt wird: „Sehr geehrte Frau XXX, aufgrund der verpflichtenden EU-Quotenregelung werden Sie in Zukunft als Aufsichtsrätin im Unternehmen tätig sein“, kommt das ja einer Diskriminierung gleich. Eine Demütigung ist das. Im Aufsichtsrat nicht aufgrund von Fachwissen, Leistung, Qualifikation, sondern nur wegen der Quote! Beschämend! Und außerdem, und das darf in Zeiten wie diesen nicht mehr verdrängt werden, gibt es zwischen Mann und Frau noch sehr viel Platz für andere Geschlechter wie „Divers“, „Agender“, „Intersexuell“, „Queer“ usw. usf. Sollen die weiterhin diskriminiert werden? Die EU macht wirklich nur halbe Sachen.
Josef Höller, per E-Mail
Erschienen am Do, 10.11.2022
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