Der ungarische Ministerpräsident Orbán kündigte eine Volksbefragung zu den Russland-Sanktionen an. Diese Befragung soll unverbindlich sein; sie hat somit den gleichen Wert wie ein Volksbegehren in Österreich. Da muss sich ab 100.000 Unterschriften zwar das Parlament damit befassen, aber dem Begehren des Volkes muss nicht nachgekommen werden – und das wird es auch so gut wie nie. In Ungarn will Orbán eben wissen, ob die Sanktionen von der Bevölkerung befürwortet oder abgelehnt werden – und in welchem Umfang. Sollte eine Mehrheit die Sanktionen befürworten, wird er beim nächsten Paket – das wird angeblich schon geschnürt – wahrscheinlich ohne Diskussion und Verhandlungen zustimmen. Bei einer Ablehnung ist möglich, dass er sich wieder querlegt oder Gegenleistungen für seine Zustimmung fordert. Und wenn jemand meint, wegen vermeintlicher Suggestivfragen bei der ungarischen Volksbefragung mit dem Finger auf Orbán zeigen zu müssen; solche Suggestivfragen sind doch überall und somit selbstverständlich auch in Österreich üblich. Für den Auftraggeber sollen die Ergebnisse einer Umfrage keine „Überraschungseier“ sein; die Antworten sollen nach Möglichkeit etwas „kanalisiert“, also gelenkt werden. Wäre es nicht so, gäbe es keine Umfrage-Affäre in Österreich. Und dass die EU grundsätzlich keine Freude mit Volksbefragungen und Volksabstimmungen hat, weil sie ein Zeichen direkter Demokratie sind, ist hinlänglich bekannt. Othmar Karas, mittlerweile Vizepräsident der EU-Kommission, meinte vor ein paar Jahren bezüglich Referenden, diese seien „.eine Flucht aus der Verantwortung, ein Zeichen von Schwäche“. Und die EU-Grünen wollten damals Referenden, zumindest auf EU-Ebene, gleich verbieten. Dass Volksabstimmungen und Volksbefragungen ein Zeichen direkter Demokratie sind, will die Politik in Österreich aber nicht zugeben. Direkte Demokratie ist in Österreich nämlich Mangelware.
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