Man überwacht heute mit Kameras öffentliche Räume, U-Bahnen usw. bald lückenlos und mit geringem technischem/finanziellem Aufwand. Bei Schweinemastbetrieben usw. geht das nicht? Dass sich die Überwachungsbehörde in Kamerasysteme, die an neuralgischen Punkten angebracht sind, regelmäßig, überraschend oder zumindest nur kurzfristig angekündigt einwählen könnte, um die Kontrollzeitpunkte zu verdichten! Fürs AMA-Gütesiegel als Voraussetzung! Hier fehlen der Wille und auch die gesetzlichen Voraussetzungen. In Kaufhäusern geht das aber! Eine Schweinerei!
Dr. Werner Bittner, Kaltenleutgeben
Erschienen am Di, 28.6.2022
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