Diese Frage stellt sich in letzter Zeit infolge des Flüchtlingsstroms aus der Ukraine in die EU immer öfter. Gleich ist in diesem Zusammenhang, dass alle Flüchtlinge, egal, woher sie auch kommen mögen, vorerst unsere Hilfe benötigen. Nicht gleich ist die Tatsache, dass die wenigsten ukrainischen Kriegsflüchtlinge in der EU bleiben wollen und sobald der Krieg in der Ukraine beendet ist, in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Zudem liegt es in unserem Interesse, dass die Machtverhältnisse in Europa nicht zugunsten Russlands verschoben werden, da dadurch auch der Frieden in unseren Breiten massiv ins Wanken geraten könnte. Daher ist zumindest eine Unterscheidung zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und ukrainischen Kriegsvertriebenen, wie etwa im Arbeitsrecht gehandhabt, verständlich und auch angebracht.
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