Die Bundesregierung hat nun eine beim Justizministerium angesiedelte Kindeswohlkommission geschaffen, die ausloten soll, ob bei der gegenwärtigen Rechtslage die Abschiebung minderjähriger Kinder verhindert werden kann. Eine Frage bleibt aber für mich offen: Was hat die Vorgangsweise der Verursacher – Familie aus Georgien, einem Land, das kaum einen Grund zur Flucht und Asylsuche bietet, den österreichischen Steuerzahler seit 2006 insgesamt an Sozialleistungen gekostet? Das Innenministerium bestätigt auf Nachfrage einen Betrag von 68.000 Euro. Dieser beinhaltet jedoch nur die Grundversorgung. Weitere Sozialleistungen, die der Familie allenfalls zugestanden sind und die nicht über das Innenministerium laufen, sind darin nicht enthalten.
Dr. Herwig Brandstetter, Gratkorn
Erschienen am So, 7.2.2021
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