Die EU-Kommission wird nicht müde, Ungarn und Polen zu kritisieren, weil die Justiz in diesen Staaten nicht unabhängig, sondern von der Politik beeinflusst ist. Die EU-Kommission täte gut daran, beim Europäischen Gerichtshof zu beginnen. Dieser ist nämlich kein Gerichtshof im klassischen Sinn, der nach bestehendem Recht judiziert, sondern agiert häufig als rein politische Institution. Da die EU von Anfang an keine ordentliche Gesetzgebung hatte ( sondern vielmehr wildgewordene Kommissare Vorschriften erlassen können), hat der EUGH diese Lücken gefüllt, indem er nicht nach bestehendem Recht, sondern nach dem Willen der Kommission geurteilt hat und urteilt. Dafür gibt es unzählige Beispiele. Gravierendstes ist wohl, dass der EUGH die eindeutig rechtswidrigen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank deckt. Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist, die Preisstabilität zu gewährleisten und nicht durch rechtswidrige Anleihekäufe die Pleite der südlichen Mitgliedsländer (Italien, Spanien) hinauszuschieben. Jetzt will die EZB-Chefin Christine Lagarde verstärkt „grüne“ Papiere kaufen, also ganz einfach Umweltpolitik machen. Das ist zwar wieder rechtswidrig, wird aber, da im allgemeinen Trend, vom EUGH sicher wieder gutgeheißen. Liebe EU-Kommission: Vor der eigenen Türe kehren.
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