Das Gesundheitsministerium erlaubt öffentlichen Apotheken neuerdings die Durchführung von Antigen-Schnelltests. In Normalzeiten steht diesen Institutionen die Erstellung und Auswertung von Befunden nicht zu. Wer so tief in ärztliche Belange eindringt, muss im Gegenzug bereit sein, von eigenen Privilegien Abschied zu nehmen. Es ist hoch an der Zeit, niedergelassenen Ärzten die Direktabgabe von „Notfallmedikamenten“ zu gestatten. Die Forderung nach dieser Sonderform der Arzneimittelversorgung steht seit einem Jahrzehnt im Raum. Schmerzpatienten müssen sich dann nicht mehr mit dem Rezept in der Hand bis zur diensthabenden Apotheke schleppen. Mütter mit einem fiebernden Kind am Arm ersparen sich Umwege. Für akute Erkrankungen sind Arzneimittel festzuschreiben, welche sowohl vom Kassen- als auch vom Wahlarzt direkt ausgefolgt werden dürfen.
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