Fast in allen Medien steht geschrieben: Friseure, Kosmetiker und Masseure sperren mit 17. 11. 20 zu. Das ist nicht ganz korrekt. In Österreich gibt es gewerbliche Masseure und Heilmasseure. Erstere dürfen nur mit gesunden Menschen arbeiten, d. h., es werden Wellnessmassagen fürs allgemeine Wohlbefinden angeboten. Diese Art von Massagen ist vom 17. 11. 20 bis 7. 12. 20 nicht erlaubt. Hingegen sind Heilmasseure Angehörige der niedergelassenen Gesundheitsberufe. Sie arbeiten mit Patienten nach einer ärztlichen Verordnung. Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden und einer ärztlichen Verordnung für Heilmassagen dürfen weiterhin zu ihren Behandlungen kommen. Natürlich unter Einhaltung aller Hygieneregeln.
Mag. (FH) Olga Dmitrusenko, Wien
Erschienen am Do, 19.11.2020
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