Das Urteil des VwGH bezüglich des Weiterbaus der 380kV-Freileitung ist von der Logik her nicht nachvollziehbar. Wenn man die Technik des Freileitungsbaues auch nicht als vorsintflutlich bezeichnen will, so doch zumindest als Vormondlandungstechnologie! Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1968. Ich hätte nie gedacht, dass man 2020 noch dagegen ankämpfen muss! Eine Schande für unser Land!
Dr. Walter Weiglhofer, Wals
Erschienen am Do, 22.10.2020
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