Ein Restaurant darf das offizielle Zahlungsmittel in Form von Bargeld ablehnen. Es handelt sich um einen Privatbetrieb, und über den Hinweis auf der Speisekarte entsteht ein Vertrag zwischen dem Privatbetrieb und dem Gast. Ein Bäcker darf ebenfalls Bargeld völlig ablehnen. Wahrscheinlich gilt auch hier ein Vertrag zwischen einem Privatbetrieb und dem Kunden. Beides ist völlig absurd, weil Bargeld ein offizielles gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich ist. Im Gegensatz dazu darf ein privater Restaurantbesitzer sein Lokal nicht als Raucherlokal führen. Hier ist so ein Vertrag über Speisekarte nicht erlaubt, obwohl Rauchen generell gesetzlich nicht verboten ist. Beim Bargeld heißt es, dass der Gast das Lokal ja wieder verlassen könne, beim Rauchen gilt das nicht? Ich bin übrigens Nichtraucher, verstehe aber trotzdem nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage jemand selbst entscheiden und Bargeld ablehnen darf, aber beim Rauchen nicht selbst entscheiden darf?
Ernst Helmreich, Wien
Erschienen am Fr, 16.10.2020
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