Der Mann hat auf seinen E-Mail-Account im Büro eine Scherz-E-Mail mit einer großen Datenmenge erhalten. Das reichte aus, um die Firmenleitung so zu verärgern, dass die Vorgesetzten eine Kündigung aussprachen. Begründung: Der Mann hätte mit dieser E-Mail die Firmenrechner unzulässig verstopft.
Kündigung bei Gericht angefochten
Der betroffene Mitarbeiter konnte die Kündigung inzwischen mithilfe der Privatangestellten-Gewerkschaft erfolgreich vor dem Arbeits- und Sozialgericht anfechten und arbeitet weiter für den Finanzdienstleister. Für Aufregung sorgt der Fall dennoch.
"Wir haben ihn vor Gericht vertreten und den Prozess gewonnen", weiß Gerald Forcher von der Gewerkschaft der Privatangestellten. "Erstens konnte der Mitarbeiter nicht beeinflussen, dass er das E-Mail zugeschickt bekam", erklärt Forcher, "und außerdem gab es keinerlei Vereinbarung in dem Betrieb, dass solche Dinge überhaupt kontrolliert werden."
Solche Betriebsvereinbarungen schreibt das Gesetz zwingend vor. Dort muss genau aufgelistet sein, was überwacht wird und wie das Internet genutzt werden darf.
Forcher warnt aber: „Solche Fälle gibt es, wo Firmen darauf hinweisen, dass E-Mails, die kommen, geprüft werden müssen, bevor man sie öffnet.“ Viele Firmen wollen dadurch verhindern, dass ihre Netzwerke mit Viren verseucht werden.
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